Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1: DEFINITIONEN

  1. Kunde: Die Partei, die mit Umove einen Vertrag abschließt oder in einer solchen Angelegenheit verhandelt, sowie jede Partei, die ein Angebot von Umove anfordert und/oder der ein Angebot von Umove zugesandt wird.

  2. Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen Umove und dem Kunden, gleich in welcher Form, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen dazu sowie jeder (weiteren) Bestellung, die auf Grundlage dieser Vereinbarung aufgegeben wird.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 2: ANWENDUNG

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und/oder Ausschreibungen von Umove sowie für alle Verträge und Vereinbarungen, die von Umove abgeschlossen werden, und die sich daraus ergebenden Aktivitäten, einschließlich der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, unter ausdrücklichem Ausschluss etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden.

  2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Jede Abweichung gilt nur für die betreffenden Angebote und/oder Verträge, in denen auf diese Abweichung Bezug genommen wird.

  3. Sollte Umove nicht immer auf die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, bedeutet dies nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten und/oder dass Umove das Recht verliert, in zukünftigen Fällen, ob ähnlich oder nicht, auf die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestehen.

  4. Die Aufhebung oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (unabhängig vom Grund für die Aufhebung oder Nichtigkeit) berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die widersprüchliche, rechtswidrige Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung gerecht wird.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE UND AUSSCHREIBUNGEN

  1. Alle Angebote und Ausschreibungen von Umove sind stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Vertrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder es ist ausdrücklich eine feste Annahmefrist festgelegt.

  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat Umove das Recht, ein Angebot innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.

  3. Mündliche Angebote und Zusagen von Umove sind in keinem Fall verbindlich, es sei denn, sie werden später von Umove schriftlich bestätigt.

  4. Alle Angaben zu Typen, Größen, Maßen, Stückzahlen, Gewichten, Raten und Verarbeitungsmöglichkeiten werden dem Kunden mit größter Sorgfalt übermittelt. Umove übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass keine Abweichungen auftreten. Daher haftet Umove im Falle solcher Abweichungen nicht.

ARTIKEL 4: VEREINBARUNGEN:

  1. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung und Annahme durch Umove rechtskräftig zustande.

  2. Der Text einer Bestätigung, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, bestimmt den Inhalt der Vereinbarung.

  3. Sind mehrere Personen oder juristische Personen Teil des Kunden, haften sie alle gesamtschuldnerisch für die (ordnungsgemäße und fristgerechte) Erfüllung des Vertrags. Wurde der Vertrag von einem Dritten im Namen des Kunden abgeschlossen, so sichert dieser Dritte zu, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat. Andernfalls ist der Dritte an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, als wäre er selbst der Kunde.

  4. Umove ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrags zu beauftragen.

  5. Sofern Umove nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, ist es dem Kunden untersagt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

  6. Umove ist berechtigt, die Anfrage zum Abschluss eines Vertrags ganz oder teilweise abzulehnen oder die Ausführung eines Vertrags aus eigenen Gründen zu verschieben. Diese Berechtigung kann unter anderem aufgrund des Inhalts, der Art, der Bedeutung oder der Form einer solchen Anfrage sowie aufgrund technischer Einwände, der Verweigerung einer (Voraus-)Zahlung oder eines Konflikts der Anfrage mit den Interessen von Umove oder Dritten, darunter anderen Kunden, geltend gemacht werden.

ARTIKEL 5: INFORMATION UND ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

  1. Der Kunde kann aus Ratschlägen und Informationen, die er von Umove erhalten hat, keine Rechte ableiten, wenn diese in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag stehen.

  2. Das gelieferte Produkt kann (geringfügig) von zuvor vom Kunden eingesehenen Mustern, Bildern oder Abbildungen abweichen. Umove ist in keinem Fall verpflichtet, das Produkt im Falle solcher Abweichungen zu ändern.

  3. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Umove ist der Kunde (es sei denn, es handelt sich um eine natürliche Person) nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.

ARTIKEL 6: PREISE UND PREISÄNDERUNGEN

  1. Alle von Umove angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben und Erhöhungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Der von Umove angegebene Preis für die von ihr auszuführenden Leistungen gilt ausschließlich für Leistungen, die den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

  3. Umove ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, gesondert in Rechnung zu stellen, sofern deren Entstehung für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Der Kunde wird gegebenenfalls so bald wie möglich schriftlich über diese Kosten informiert.

  4. Umove ist darüber hinaus berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife zu erhöhen, insbesondere im Falle von zwischenzeitlichen Preiserhöhungen und/oder Zuschlägen auf Warenpreise, Materialkosten, Kosten für Halbfertigprodukte oder Dienstleistungen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind, Versandkosten, Löhne oder Sozialabgaben, Wertverlusten der vereinbarten Währungen sowie allen anderen staatlichen Maßnahmen, die zu einer Preiserhöhung führen und dadurch den Kostenpreis erhöhen. In einem solchen Fall wird der Kunde so bald wie möglich schriftlich informiert.

ARTIKEL 7: ZAHLUNG

  1. Die im Vertrag vereinbarten Beträge werden per Rechnung in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss innerhalb der im Vertrag genannten Zahlungsfrist erfolgen. Sofern im Vertrag keine Zahlungsfrist festgelegt ist, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

  2. Zahlungen des Kunden erfolgen ohne jegliches (behauptetes) Recht auf Rabatt, Aussetzung, Abzug und/oder Aufrechnung.

  3. Wurde vereinbart, dass eine Lieferung durch Umove in mehreren Teillieferungen erfolgt und die erste Teillieferung erfolgt ist, so ist Umove neben der Zahlung für diese Teillieferung berechtigt, die Zahlung der für die gesamte Lieferung entstandenen Kosten zu verlangen.

  4. Der Kunde ist jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, Umove auf deren erstes Verlangen Sicherheiten für die gemäß diesem Vertrag an Umove zu zahlenden Beträge zu leisten. Die geleistete Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung sowie alle etwaig anfallenden Zinsen und Kosten im Zusammenhang mit diesen Beträgen angemessen gedeckt sind und Umove diese problemlos einziehen kann. Eine Sicherheit, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausreicht, muss auf erstes Verlangen von Umove durch eine ausreichende Sicherheit ergänzt werden. Darüber hinaus ist der Kunde jederzeit und unabhängig von den Zahlungsbedingungen verpflichtet, einen Vorschuss auf die gemäß diesem Vertrag an Umove zu zahlenden Beträge zu leisten, insbesondere für die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Kosten für Einkauf, Entwicklung, Produktion und Transport (im weitesten Sinne des Wortes). Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung gerät der Kunde kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass Umove verpflichtet ist, eine Mahnung zu versenden. Umove ist dann, unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, unter anderem berechtigt, die Ausführung des Vertrags bis zur Behebung des Verzugs durch den Kunden hinauszuzögern.

  5. Ungeachtet der Art ihrer Bezeichnung werden Zahlungen in jedem Fall zuerst zur Deckung der angefallenen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der ältesten, unbezahlten Rechnung verwendet.

  6. Im Falle einer Überschreitung der strikten Zahlungsfrist gerät der Kunde kraft Gesetzes in Verzug und schuldet dann einen vertraglich vereinbarten Zinssatz von 2 % pro Kalendermonat (kumulativ) auf den geschuldeten Betrag, wobei jeder angefangene Kalendermonat als voller Monat gilt, unbeschadet etwaiger anderer Rechte, die Umove gegenüber dem Kunden wegen Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung geltend machen kann.

  7. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Umove berechtigt und befugt, die Ausführung des Vertrags unverzüglich auszusetzen, bis der Kunde seinen ausstehenden (finanziellen) Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

  8. Falls Umove gezwungen ist, Dritte mit der Beitreibung seiner Forderung zu beauftragen, trägt der Kunde alle weiteren Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, wobei letztere auf 15 % des geltend gemachten Betrags, mindestens jedoch 500 €, festgelegt sind. Darüber hinaus behält sich Umove das Recht vor, Schadensersatz für erlittene Schäden zu verlangen.

ARTIKEL 8: LIEFERZEITEN

  1. Alle von Umove angegebenen Lieferzeiten sind ungefähre Lieferzeiten und können keinesfalls als strikte Liefertermine betrachtet werden.

  2. Eine Lieferzeit beginnt erst dann, wenn zwischen den Parteien eine Einigung über alle kaufmännischen und technischen Details erzielt wurde, alle notwendigen Daten im Besitz von Umove sind, die Zahlungen (in Raten) eingegangen sind und darüber hinaus alle anderen Bedingungen für die Durchführung des Vertrags erfüllt sind.

  3. Das bloße Ablaufen einer Lieferzeit stellt keinen Vertragsbruch seitens Umove dar.

  4. Falls Umove die ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist nicht einhält, muss der Kunde Umove zunächst schriftlich in Verzug setzen und Umove eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einräumen, bevor Umove in Verzug gerät. Innerhalb dieser Frist haftet Umove nicht für Schadensersatz, Zinsen und/oder sonstige Kosten.

  5. Umove steht es frei, wie es den Vertrag ausführt, es sei denn, die Parteien haben ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen getroffen.

  6. Umove ist nicht zur Teillieferung verpflichtet, hat jedoch das Recht, den Vertrag in Teilmengen zu erfüllen. Im Falle einer Teillieferung gilt jede Teillieferung als separate Transaktion.

  7. Im Rahmen der Vertragserfüllung ist der Kunde gegenüber Umove verpflichtet, alles Zumutbare und Wünschenswerte zu tun, um eine termingerechte Lieferung durch Umove zu ermöglichen.

  8. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, ist Umove berechtigt, die Durchführung des Vertrags unverzüglich auszusetzen oder ganz oder teilweise aufzulösen, zu annullieren oder anzupassen. Umove haftet dem Kunden in keinem Fall für Schäden, die durch eine solche Aussetzung, Auflösung, Annullierung oder Anpassung entstehen. Der Kunde haftet jedoch für alle Schäden, die durch die Verzögerung infolge der Aussetzung entstehen, auch gegenüber Dritten, und stellt Umove diesbezüglich vollumfänglich von jeglicher Haftung frei.

  9. Der Kunde ist verpflichtet, alle von Umove bereitgestellten Anweisungen zur Verwendung der Produkte zu befolgen.

  10. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, das Produkt in irgendeiner Weise zu verändern. Als Veränderungen gelten insbesondere jegliche Ergänzungen des Produkts und/oder das Anbringen von Hinweisschildern zur Identifizierung des Kunden.

ARTIKEL 9 ABWICKLUNG DES VERTRAGS

  1. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen erstellt werden, von denen jede als Original gilt, die aber zusammengenommen einen einzigen Vertrag bilden.

ARTIKEL 10 TRANSPORT, LAGERUNG UND RISIKO

  1. Die Art des Transports, des Versands, der Verpackung und Ähnliches wird stets von Umove bestimmt.

  2. Die Lieferung der Ware durch Umove erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Diese Adresse muss für den Transport sicher zugänglich und über eine geeignete Straße erreichbar sein. Der Kunde ist verpflichtet, die von Umove zu liefernde Ware vor der Annahme unverzüglich zu prüfen.

  3. Die Annahme der von Umove an den Kunden gelieferten Ware gilt als Beweis dafür, dass sich diese in einem äußerlich guten Zustand befindet; ab diesem Zeitpunkt gehen die Risiken auf den Kunden über.

ARTIKEL 11 EIGENTUMSBEIBEHALT UND VERPFÄNDUNGSRECHT

  1. Umove bleibt Eigentümer aller von ihr gelieferten Waren, solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen einschließlich Zinsen und Kosten, nicht vollständig nachgekommen ist.

  2. Umove ist jederzeit berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen oder deren Rücknahme zu veranlassen. Der Kunde ermächtigt Umove oder von Umove beauftragte Dritte, die Geschäftsräume und sonstige Räumlichkeiten, in denen die gelieferten Waren gelagert und/oder platziert wurden, zu betreten und alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Rücknahme ermöglichen, sowie alles zu unterlassen, was die Rücknahme verhindern könnte. Andernfalls verliert der Kunde eine sofort fällige und nicht minderbare Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Tag des Zahlungsverzugs.

  3. Die von Umove gelieferten Waren dürfen vom Kunden ausschließlich im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverarbeitet oder an Dritte weiterverkauft werden.

  4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte an Waren auszuüben, für die gemäß diesem Artikel ein Eigentumsvorbehalt gilt, wie beispielsweise Verpfändung oder Belastung mit anderen Rechten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Umove unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an Waren ausüben wollen, für die gemäß diesem Artikel ein Eigentumsvorbehalt gilt.

  5. Bei der ersten Anfrage von Umove verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:

    1. Die Waren, für die gemäß diesem Artikel ein Eigentumsvorbehalt gilt, gegen Schäden durch Feuer, Explosion und Wasser sowie gegen Diebstahl und Verlust zu versichern bzw. zu halten und zu versichern und die entsprechenden Versicherungspolicen Umove zur Prüfung vorzulegen;

    2. Umove alle Ansprüche des Kunden gegenüber Versicherern beim Weiterverkauf von von Umove gelieferten Waren, an denen gemäß diesem Artikel der Eigentumsvorbehalt besteht, in der in Abschnitt 3.239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Weise abzutreten;

    3. Umove alle Ansprüche gegen seine Kunden beim Weiterverkauf durch den Kunden in Bezug auf von Umove gelieferte Waren, an denen gemäß diesem Artikel der Eigentumsvorbehalt besteht, in der in Abschnitt 3.239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Weise zu verpfänden;

    4. die von Umove gelieferten Waren, für die gemäß diesem Artikel der Eigentumsvorbehalt gilt, als solche zu betrachten und zu bezeichnen;

    5. Umove verpflichtet sich, in jeder Hinsicht mit allen angemessenen Maßnahmen zusammenzuarbeiten, die Umove zum Schutz und zur Wahrung seiner Eigentumsrechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ergreifen möchte;
      Andernfalls verliert der Kunde eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € pro Tag, die nicht gemindert werden kann, solange er im Zahlungsverzug bleibt.

ARTIKEL 12 BESCHWERDEN

  1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, die von Umove erbrachten Leistungen und gelieferten Waren gründlich auf Fehler und Mängel zu prüfen und Umove unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, schriftlich oder per E-Mail darüber zu informieren, falls solche vorliegen.

  2. Sollte der Kunde Umove nicht innerhalb von 48 Stunden nach Ausführung und Lieferung die Mängel und Fehler mitgeteilt haben, die hätten festgestellt werden können oder bei einer gründlichen Prüfung hätten festgestellt werden können, gilt der Kunde als mit dem Zustand der gelieferten Leistung einverstanden und das Reklamationsrecht erlischt.

  3. Im Falle von Fehlern und/oder Mängeln, die vom Kunden festgestellt werden, ist dieser verpflichtet, diese auf dem Frachtbrief einzutragen und die festgestellten Fehler und Mängel genau zu spezifizieren sowie entsprechende Nachweise, in jedem Fall auch aussagekräftige Fotobeweise, vorzulegen.

  4. Umove muss unverzüglich Gelegenheit erhalten, die vom Kunden festgestellten Mängel zu überprüfen. Sollten sich die vom Kunden festgestellten Mängel als zutreffend erweisen, hat Umove die Wahl, entweder unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 13 einen angemessenen Schadensersatz zuzusprechen oder die Mängel zu beheben bzw. das/die betreffende(n) Produkt(e) zu ersetzen. In diesem Fall kann der Kunde keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Leistungen geltend machen.

  5. Die von Umove erbrachte Leistung gilt in jedem Fall als fehlerfrei abgenommen, wenn der Kunde die gelieferte Ware oder einen Teil davon in Gebrauch genommen, damit gearbeitet oder sie verwendet hat, sie an Dritte weitergegeben hat oder sie von Dritten verwenden, bearbeiten oder verwenden oder an Dritte weitergeben ließ, es sei denn, der Kunde hat die Bestimmungen dieses Artikels eingehalten.

  6. Sollte die in Absatz 2 und 3 dieses Artikels genannte Frist von 8 Stunden nach den Kriterien der Angemessenheit und Fairness selbst für einen sorgfältigen und aufmerksamen Kunden als unzumutbar kurz angesehen werden, so verlängert sich diese Frist spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Kunden die Untersuchung oder die Benachrichtigung von Umove zumutbarerweise möglich ist.

  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachzukommen oder diese auszusetzen oder aufzuschieben, wenn Umove mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug gerät oder diese nicht ordnungsgemäß erfüllt, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten.

ARTIKEL 13: HAFTUNG UND SCHADENSBESCHÄDIGUNG

  1. Umove übernimmt keinerlei Haftung für Schäden des Kunden, es sei denn, diese beruhen unmittelbar auf einem von Umove zu vertretenden Versäumnis oder einer rechtswidrigen Handlung. In diesem Fall haftet Umove nur, soweit die Haftung durch die Versicherung von Umove gedeckt ist, und bis zur Höhe der tatsächlichen Versicherungsleistung.

  2. Sollte die Versicherung von Umove aus irgendeinem Grund die Zahlung verweigern oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt sein, ist die Haftung in diesem Fall auf den Rechnungsbetrag des Vertrags, maximal jedoch auf 12.500 €, begrenzt. Umove ist nicht verpflichtet, dem Kunden darüber hinaus Schadensersatz oder Kosten jeglicher Art, gleich welcher Art und Bezeichnung, einschließlich entgangenen Gewinns (z. B. durch Geschäftsstillstand), immaterieller Schäden oder sonstiger Folgeschäden zu leisten.

  3. Darüber hinaus haftet Umove nicht im Falle höherer Gewalt, wie in Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.

  4. Die in diesem Artikel festgelegten Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens Umove zurückzuführen ist.

  5. Der Kunde stellt Umove von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund von Produkthaftung frei, die sich aus einem Mangel eines vom Kunden an einen Dritten gelieferten Produkts ergibt, das teilweise aus von Umove bereitgestellten Produkten und/oder Materialien besteht.

ARTIKEL 14 GOTTES TATEN

  1. Umstände, die außerhalb des Willens und der Kontrolle von Umove liegen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren oder nicht, und die der Art nach dazu führen, dass von Umove die Einhaltung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann, gelten als höhere Gewalt, unabhängig davon, ob sie von Dauer oder von vorübergehender Natur ist, und befreien Umove von der Leistungspflicht.

  2. Unter höherer Gewalt sind unter anderem folgende Ereignisse zu verstehen: Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Sturmschäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, extreme Wetterbedingungen, Schnee, Schneefall, Frost, Treibeis, Streiks, Aussperrungen oder Personalmangel, Mängel an Ausrüstung und Transportmitteln, Verkehrsbehinderungen, Warendiebstahl, Ausfälle der Stromversorgung, Internet- und Kabelverbindungen, Telefonverbindungen und anderer Kommunikationsnetze wie E-Mail, Vertragsbruch durch von Umove beauftragte Dritte sowie alle durch staatliche Maßnahmen verursachten Behinderungen. Höhere Gewalt seitens Lieferanten und Vertriebspartnern sowie Lieferprobleme bei sogenannten schwierigen Lieferadressen fallen ebenfalls unter diese Bestimmung zu höherer Gewalt.

  3. Im Falle höherer Gewalt ist Umove berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat.

ARTIKEL 15 RÜCKTRITT UND BEENDIGUNG

  1. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach oder treten die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umstände ein, ist Umove berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne weitere Mahnung zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Entschädigung und ist verpflichtet, Umove sämtliche durch die vorzeitige Kündigung entstandenen Schäden, Zinsen und Kosten zu erstatten.

  2. Umove ist unter anderem zur vorzeitigen Aufhebung des Vertrags berechtigt, wenn der Kunde die Zahlung nicht rechtzeitig leistet oder seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht nachkommt oder wenn einer der folgenden Umstände eintritt oder zu treten droht:

    1. Eine vorläufige Pfändung oder Vollstreckung wird gegen eines oder mehrere Vermögenswerte des Kunden durchgeführt;

    2. Für den Kunden wird ein Insolvenzantrag gestellt;

    3. Der Kunde wird für insolvent erklärt;

    4. Dem Kunden wird ein Zahlungsaufschub gewährt, sei er vorübergehend oder dauerhaft, oder der Kunde beantragt einen solchen Zahlungsaufschub;

    5. der Kunde stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;

    6. Der Geschäftsbetrieb des Kunden wird eingestellt und/oder aufgelöst und/oder abgewickelt und/oder an einen Dritten übertragen;

    7. Der Kunde begeht oder unterlässt Handlungen, durch die der gute Ruf von Umove oder Dritter, einschließlich anderer Kunden/Auftraggeber, ernsthaft geschädigt wird;

    8. Der Kunde hält sich nicht mehr an die gesetzlich oder aufgrund des Gesetzes festgelegten Regeln und Vorschriften;

    9. Der Kunde meldet Zahlungsrückstände;

  3. Hat Umove zum Zeitpunkt der Auflösung bereits einen Teil des Vertrags erfüllt, so werden diese Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht widerrufen.

ARTIKEL 16: GEWERBLICHE UND GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

  1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Umove ist es dem Kunden nicht gestattet, Logos, Markennamen, Handelsnamen oder anderes geistiges Eigentum von Umove in seiner Kommunikation (einschließlich Werbung und anderer Formen der Öffentlichkeitsarbeit) mit Dritten zu verwenden.

  2. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel verliert der Kunde (für jeden Verstoß) eine sofort fällige und zahlbare Geldstrafe in Höhe von 50.000 €, zuzüglich einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 € für jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet seiner Verpflichtung, Umove für alle ihm durch diesen Verstoß entstandenen Schäden zu entschädigen.

ARTIKEL 17: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

  1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten weiteren Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, oder aus anderen, daraus abgeleiteten Verträgen, einschließlich ihrer Ausführung, ergeben, werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden.

ARTIKEL 18: ÄNDERUNG UND ERLÄUTERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer Amsterdam hinterlegt.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert und angepasst werden. Zukünftige Änderungen und Anpassungen gelten auch für Verträge, die vor dem Datum der Änderung oder Anpassung geschlossen wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  3. Die Änderungen und Anpassungen treten 21 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern bei der Veröffentlichung nichts anderes bekannt gegeben wurde.

ARTIKEL 19: GRATISGESCHENKE-AKTION

19.1 Teilnahmeberechtigung:

19.1.1 Die Gratisgeschenk-Aktion („Aktion“) steht allen Kunden offen, die die in den Werbematerialien auf der Umove-Website („Website“) genannten Teilnahmebedingungen erfüllen.
19.1.2 Die Aktion gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und solange der Vorrat reicht.
19.1.3 Umove behält sich das Recht vor, die Promotion jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu beenden.

19.2. Gratisgeschenkangebot:

19.2.1 Das Gratisgeschenk ist für berechtigte Bestellungen verfügbar, die während des in den Werbematerialien angegebenen Aktionszeitraums auf der Website aufgegeben werden.
19.2.2 Das Gratisgeschenk wird im Werbematerial ausdrücklich erwähnt und beschrieben.
19.2.3 Das Gratisgeschenk wird nur dann mit der qualifizierenden Bestellung versendet, wenn der Kunde es während des Bestellvorgangs seinem Warenkorb hinzufügt.

19.3. Verantwortung:

19.3.1 Es obliegt dem Kunden, die Teilnahmebedingungen der Werbeaktion zu prüfen und einzuhalten.
19.3.2 Vergisst der Kunde während des Bestellvorgangs, das Gratisgeschenk seiner Bestellung hinzuzufügen, übernimmt Umove keine Verantwortung für den separaten Versand des Gratisgeschenks oder für die Zahlung einer Entschädigung.
19.3.3 Umove übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder technische Störungen, die Kunden daran hindern könnten, das Gratisgeschenk ihrer Bestellung hinzuzufügen.
19.3.4 Umove behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Gratisgeschenks zu verweigern oder die Bedingungen der Werbeaktion zu ändern, wenn der Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder Missbrauch der Werbeaktion besteht.

19.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

19.4.1 Diese Aktion ist nicht mit anderen Angeboten, Rabatten oder Aktionen kombinierbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben.
19.4.2 Das Gratisgeschenk ist nicht übertragbar und hat keinen Geldwert.
19.4.3 Die Werbeaktion ist ungültig, wo sie gesetzlich verboten oder eingeschränkt ist.
19.4.4 Umove behält sich das Recht vor, jeden Kunden von der Promotion auszuschließen, wenn der Verdacht auf betrügerische Aktivitäten oder einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen besteht.
19.4.5 Umove behält sich das Recht vor, die Promotion jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder abzubrechen, auch im Falle unvorhergesehener Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Kunden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss von der Aktion führen. Die Entscheidung von Umove in Bezug auf alle Aspekte der Aktion ist endgültig und bindend.

ARTIKEL 20: NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZRICHTLINIEN - SMS-MARKETINGPROGRAMM

20.1 Nutzungsbedingungen

Indem Sie im Bestellprozess der SMS-Werbung von Umove zustimmen und einen Kauf abschließen oder sich über unsere Abonnement-Tools anmelden, erklären Sie sich damit einverstanden, regelmäßig SMS-Benachrichtigungen (zu Ihrer Bestellung, inklusive Erinnerungen an abgebrochene Bestellungen), Marketingangebote und Transaktions-SMS, einschließlich Bewertungsanfragen, zu erhalten – auch wenn Ihre Mobilfunknummer in einer staatlichen oder bundesweiten Sperrliste eingetragen ist. Die Häufigkeit der Nachrichten variiert. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für einen Kauf.

Wenn Sie keine SMS-Werbenachrichten und Benachrichtigungen mehr erhalten möchten, antworten Sie einfach mit „STOP“ auf eine unserer SMS oder nutzen Sie den Abmeldelink in einer unserer Nachrichten. Sie verstehen und akzeptieren, dass alternative Abmeldemethoden, wie z. B. die Verwendung anderer Wörter oder Anfragen, nicht als gültige Abmeldung gelten. Der Service ist für Sie kostenlos, Sie tragen jedoch alle Gebühren und Entgelte Ihres Mobilfunkanbieters für den SMS-Versand. Es können Gebühren für SMS und Datenübertragung anfallen.

Bei Fragen senden Sie bitte eine SMS mit dem Text „HELP“ an die Nummer, von der Sie die Nachrichten erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://umove.club/pages/contact .

Wir behalten uns das Recht vor, die für den Betrieb unseres Dienstes verwendete Telefonnummer oder Kurzwahl jederzeit zu ändern. Sie werden in diesem Fall benachrichtigt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Nachrichten, die Sie an eine von uns geänderte Telefonnummer oder Kurzwahl senden, einschließlich STOP- oder HELP-Anfragen, möglicherweise nicht empfangen werden und wir nicht für die Bearbeitung solcher Anfragen haften.

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, stimmen Sie zu, dass wir nicht für die fehlgeschlagene, verspätete oder fehlgeleitete Zustellung von Informationen, die über den Dienst gesendet werden, für Fehler in diesen Informationen und/oder für Handlungen, die Sie im Vertrauen auf die Informationen oder den Dienst vornehmen oder unterlassen, haften.

Ihr Recht auf Datenschutz ist uns wichtig. In unserer Datenschutzerklärung unter https://umove.club/pages/privacy-policy erfahren Sie , wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen und verwenden.